Ein Stück Briefmarken- geschichte
Das Jubiläum der ersten Bundesbriefmarken, die faszinierende Geschichte des Mannes, der sie druckte, und eine Ausstellung, die beides zusammenbringt: Die BERNABA 2025 steht vor der Tür. Ein Bogen, drei zusammenhängende Themen: Die BERNABA 2025 bringt vom 14. bis 17. Mai Sammler und Sammlerinnen in Bern zusammen. Die nationale und multilaterale Ausstellung lädt dazu ein, 175 Jahre Bundesbriefmarken zu feiern. Zudem eröffnet sie einen Blick in das Leben des Berner Lithografen Carl Durheim, der die ersten eidgenössischen Marken druckte.
Erste schweizweit gültige Briefmarken
Nach England ist die Schweiz das zweite Land der Welt, das Briefmarken einführt. Allerdings sind die in den 1840er-Jahren herausgegebenen Postwertzeichen von Zürich (1843), Genf (1843) und Basel (1845) nur in den jeweiligen Kantonen gültig. 1850, also nach der Gründung des Bundesstaates und der Entstehung der eidgenössischen Post, erscheinen die ersten schweizweit gültigen Briefmarken. Sie tragen schlicht das Schweizer Wappen sowie ein Posthornsymbol. Als Erstes kommt im Frühling 1850 eine Marke mit dem Taxwert 2,5 Rappen auf den Markt: als Frankatur für die lokalen Postdienste von 36 grösseren Ortschaften, die vom Bundesrat dazu die Erlaub nis erhielten. Sie erscheint mit der Beschriftung «ORTS-POST» für die Deutschschweiz und «POSTE LOCALE» für die französisch- sprachige Schweiz. In der Praxis hält sich die Bevölkerung aller- dings nicht strikt daran, sodass beide Varianten in allen Sprachgebieten auftauchten.
Ausgabe der Rayonbriefmarken
Im Herbst 1850 folgen zwei weitere eidgenössische Briefmarken: «Rayon I» (5 Rappen) und «Rayon II» (10 Rappen). Die Ausgaben sind nach dem alten Schweizer Franken berechnet, was in Genf, wo der französische Franc gilt, für Schwierigkeiten sorgt: Die Taxen müssen umgerechnet werden, was dazu führt, dass für die 5 Rappen Marke umgerechnet 8 Rappen verlangt werden. Dieser Umstand ändert sich mit der Währungsreform von 1852. Im selben Jahr werden ebenfalls die «Rayon III»-Marke sowie neue Postgebühren eingeführt. Diese betragen für Briefe unter 7,5 Gramm 5 Rappen für bis zu 2 Wegstunden (Rayon I), 10 Rap- pen für 2 bis 10 Wegstunden (Rayon II) und 15 Rappen für über 10 Wegstunden (Rayon III).
Stockende Etablierung
Die Einführung der Bundesbriefmarken bringt eine grundlegende Veränderung mit sich: Durch das Frankieren wird das Porto neu bereits beim Versand erhoben, nicht erst bei der Person, an die der Brief adressiert ist. Das nimmt den Postboten Arbeit ab, weil sie fortan die Transportkosten nicht mehr selbst einkassieren müssen. Doch es sollte noch ein paar Jahre dauern, bis sich die neue Handhabung durchsetzt: Im Jahr 1856 sind nur ein Viertel der Versände frankiert 1860 sind es ein Drittel. Erst mit dem Posttaxengesetz von 1862, das eine um 5 Rappen erhöhte Taxe für unfrankierte Briefe vorsieht, stieg die Quote im Folgejahr auf zwei Drittel.