Eine der frühesten und bedeutendsten modernen Kodifizierungen des Zivilrechts im Europa des 19. Jahrhunderts, das erste und einzige umfassende Zivilgesetzbuch Serbiens und zugleich das langlebigste Gesetzbuch in der Geschichte des modernen Serbiens, das Serbische Zivilgesetzbuch, wurde am 25. März (11. März nach dem alten Kalender) 1844 verabschiedet.
Die Entwicklung des jungen serbischen Staates, dessen Grundlage die Verfassung von Sretenje (1835) bzw. die sogenannte Türkische Verfassung (1838) bildete, erforderte die Schaffung eines Zivilgesetzbuches, das die Unverletzlichkeit des Privateigentums bestätigte und einen rechtlichen Rahmen für die Transformation der rückständigen feudalen Gesellschaft unter osmanischer Herrschaft in eine moderne, europäische bürgerliche Gesellschaft bot.
1829 ernannte Fürst Miloš die gesetzgebende Kommission zur Ausarbeitung des Gesetzbuches mit dem Auftrag, ein kurzes Gesetzeskompendium nach dem Vorbild des österreichischen Zivilgesetzbuches, jedoch basierend auf serbischem Gewohnheitsrecht, zu erstellen. Da die Übersetzungen ausländischer Gesetze nicht vollständig den Bedingungen und Umständen in Serbien entsprachen, wurde die Arbeit der Kommission zur Ausarbeitung des Gesetzbuches 1834 eingestellt. 1837 wurde die Weiterführung der Arbeit dem Anwalt und Schriftsteller Jovan Hadžić übertragen.
Das serbische Zivilgesetzbuch, das 1844 während der Herrschaft von Fürst Aleksandar Karađorđević bei Mariä Verkündigung verkündet wurde, veranschaulicht am besten die Kontinuität der Bestrebungen der serbischen Gesellschaft, sich in einem wichtigen Aspekt der Staatlichkeit und des Zivilrechts den modernen Staaten Europas anzuschließen.
Grundlage dieses Gesetzbuches war das österreichische Zivilgesetzbuch, doch sind darin auch Einflüsse des Common Law, des römischen Rechts, des französischen Zivilgesetzbuches von 1804 sowie des Kirchenrechts und der Scharia erkennbar. Das Gesetzbuch bekräftigt liberale Prinzipien und Werte und ergänzt die Verfassungsnormen der türkischen Verfassung von 1838.
Die Bedeutung des serbischen Zivilgesetzbuches, das mit insgesamt 950 Artikeln zu den kürzesten Zivilgesetzbüchern zählt, zeigt sich darin, dass es mit seiner Verabschiedung vom osmanischen Rechtserbe brach und eine auf persönlicher Freiheit und Privateigentum basierende Gesellschafts- und Rechtsordnung etablierte. Dadurch richtete sich der junge serbische Staat damals nach Europa aus.