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Kulturgüter

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Über Kulturgüter

«Beigla» (Wertstufe CHF 1.10) sind Kerbhölzer, auf denen früher Anteile an Wald- und Weiderechten in bäuerlichen Alpgenossenschaften eingekerbt wurden. Solche hölzernen Rechtsdokumente waren bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts in der Liechtensteiner Berggemeinde Triesenberg in Gebrauch. Forscher gehen davon aus, dass der Begriff Beigla vom alemannischen Beiala (Einschnitt) abgeleitet wurde.

Der am besten erhaltene, nahezu vollständige Bund solcher Beigla dokumentiert die Anteilsverteilung an den Triesenberger Maiensässen Gross- und Chleistäg sowie Silum. Er umfasst 59 Hölzer unterschiedlicher Grösse, in die die jeweiligen Anteile eingekerbt sind: Eine durchgehende Kerbe entspricht einem Weideanteil, eine halbe Kerbe einem halben Anteil und ein Punkt einem Viertel eines Weideanteils.

Um die Hölzer den jeweiligen Besitzern zuzuordnen, wurden neben den Anteilen auch die entsprechenden Hauszeichen eingeschnitzt. Anschliessend wurden die Beigla an einer Schnur aufgereiht und meist in einer Lade in der Sakristei der Pfarrkirche aufbewahrt. Eigentumsveränderungen durften nur im Beisein von Pfarrer, Richtern, Kirchenpflegern und von Geschworenen sowie Alpvögten eingekerbt werden.