Artikel 107 der spanischen Verfassung definiert den Staatsrat als „oberstes Beratungsorgan der Regierung“ und verweist auf das Organgesetz, das seine Zusammensetzung und Befugnisse regelt. Der Gesetzgeber des Organgesetzes erklärte, der Staatsrat habe „eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Qualität, der fachlichen Kompetenz und der Strenge des Handelns der Exekutive gespielt und eine zentrale Aufgabe bei der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit wahrgenommen“ (Erläuterung zum Organgesetz 3/2004 vom 28. Dezember zur Änderung des Organgesetzes 3/1980 vom 22. April über den Staatsrat).
Der Staatsrat hat in der Geschichte Spaniens eine grundlegende Rolle gespielt. Seit König Karl I. ihn im Juli 1526 in Granada grundlegend reformierte, berät er den Staat in Angelegenheiten von besonderer rechtlicher und politischer Bedeutung. In der heutigen Zeit wurde der Staatsrat durch Beschluss der Cortes von Cádiz als Verfassungsorgan Spaniens etabliert. So begann eine verfassungsrechtliche Tradition, die sich in der Verfassung von 1931 widerspiegelte und in der aktuellen Verfassung von 1978 ihren Höhepunkt fand.
In Anerkennung der historischen Entwicklung des Staatsrats und seiner gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Bedeutung wurde am 18. Februar das Königliche Dekret 98/2025 erlassen, mit dem die Nationale Kommission zur Feier des 500-jährigen Bestehens des Staatsrats ins Leben gerufen wurde. Diese Kommission wurde mit der Konzeption, Planung und Koordinierung der Gedenkveranstaltungen und -aktivitäten beauftragt, die im Laufe des Jahres 2026 stattfinden sollten.
In diesem historischen und institutionellen Kontext gibt Correos (die spanische Post) eine Briefmarke heraus, die neben dem Gedenken an das Jubiläum auch den Palast der Räte prominent zeigt. Dieser Palast erhielt seinen Namen, weil er von Philipp V. für die Räte der Monarchie angemietet wurde und heute den Staatsrat beherbergt.
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